Räumung der Bahnhofstraße bei winterlichen Verhältnissen
Die provisorisch geschaffenen Parkflächen rechtsseitig der Bahnhofstraße müssen bei winterlichen Witterungsverhältnissen mit einen Halteverbot belegt und können somit nicht genutzt werden. Die Räumung der Straße kann sonst nicht erfolgen, denn letztendlich müssen Eis und Schnee auf eine Straßenseite abgelagert werden.