Vorläufiges Ergebnis Zschopau Bundestagswahl 2021
Öffnungszeiten des Briefwahlbüros
Vom 06.09.2021 bis 24.09.2021 ist zu folgenden Zeiten das Briefwahlbüro für Wähler der Stadt Zschopau und der Gemeinde Gornau geöffnet:
Montag 09:00 bis 15:00 Uhr
Dienstag 09:00 bis 18:00 Uhr
Mittwoch 09:00 bis 14:00 Uhr
Donnerstag 09:00 bis 15:00 Uhr
Freitag 09:00 bis 13:00 Uhr
Am Freitag, dem 24.09.2021, hat das Briefwahlbüro bis 18:00 Uhr geöffnet.
Es ist mit einem erhöhten Aufkommen bei der Briefwahl zu rechnen. Damit einhergehend können längere Wartezeiten vor Ort auftreten. Es sind die jeweiligen Hygieneschutzvorkehrungen zu beachten - insbesondere Abstand halten und Mund-Nasen-Maske tragen. Es gelten die jeweiligen Regelungen der zu diesem Zeitpunkt gültigen Corona-Schutzverordnung.
Alternativ besteht die Möglichkeit, sich die Briefwahlunterlagen zusenden zu lassen. Hierzu kann die Wahlbenachrichtigung im Bürgerbüro abgeben oder im Briefkasten der Stadtverwaltung Zschopau eingeworfen werden. Gornauer Wahlberechtigten steht zur Abgabe der Briefwahlanträge zusätzlich das Rathaus Gornau zur Verfügung. Unabhängig davon kann die Briefwahl auch via E-Mail an wahlen@zschopau.de beantragt werden. Aufgrund der Corona-Pandemie und folglich empfehlenswerter Kontaktvermeidung bittet die Stadtverwaltung sich die Briefwahlunterlagen zusenden zu lassen.
Covid-19 Schutzmaßnahmen zur Bundestagswahl am 26. September 2021
Die Stadtverwaltung Zschopau bittet bereits im Vorfeld um Beachtung der Covid-19 Schutzmaßnahmen zur Bundestagswahl am 26. September 2021. Insbesondere sind die AHA-Regeln und die jeweils gültige Corona-Schutzverordnung zu beachten:
- Abstand halten (1,5 m), wo dies möglich ist
- Maskenpflicht im Wahllokal und Wartebereich (Ausnahme: medizinisches Attest)
- Nutzung der bereitstehenden Hand-Desinfektionsmittel
- Bodenmarkierungen beachten
- Husten- und Nies-Etikette beachten.
Die Wählerinnen und Wähler erhalten im Wahllokal zur Markierung des Stimmzettels einen eigenen Kuli zum Mitnehmen.
Die Wahlräume werden regelmäßig gelüftet.
Wählerinnen und Wähler mit Erkältungssymptomen und medizinischem Attest werden gebeten, dem im Wahllokal im Eingangsbereich zur Verfügung stehenden Personal entsprechend Bescheid zu geben. In jenem Fall findet die Wahlhandlung örtlich unter Ausschluss anderer Wählerinnen und Wähler statt.
Es wird zu Bedenken gebeten, dass es im Vergleich zu vergangenen Wahlen zu erhöhten Wartezeiten in den Wahllokalen kommen kann. Wir bitten um Verständnis.
Es wird darauf hingewiesen, dass Zuwiderhandlungen unter Umständen die Hausordnung verletzen und der Wahlvorsteher gegebenenfalls vom Hausrecht Gebrauch machen wird.
Die Stadtverwaltung Zschopau bittet nochmals, rege die Möglichkeit der Briefwahl zu nutzen.