Halteverbot auf der Bahnhofstraße

Räumung der Bahnhofstraße bei winterlichen Verhältnissen

Die provisorisch geschaffenen Parkflächen rechtsseitig der Bahnhofstraße müssen bei winterlichen Witterungsverhältnissen mit einen Halteverbot belegt  und können somit nicht genutzt werden. Die Räumung der Straße kann sonst nicht erfolgen, denn letztendlich müssen Eis und Schnee auf eine Straßenseite abgelagert werden.