Ukraine-Hilfe

Bis auf Weiteres erfolgt Erstregistrierung für Ukrainische Flüchtlinge nur noch mit triftigem Grund im Erzgebirgskreis

Flüchtlinge aus der Ukraine müssen sich über die Erstaufnahmeeinrichtungen in Sachsen registrieren lassen. Für Ankommende im Erzgebirgskreis ist die Erstregistrierung bis auf Weiteres ausschließlich mit triftigem Grund möglich.

Seit Kriegsbeginn bis zum 5. August 2022 haben 3.709 Flüchtlinge aus der Ukraine im Erzgebirgskreis Zuflucht gefunden. In Sachsen wurden mehr als 52.000 ukrainische Flüchtlinge aufgenommen. Insbesondere in den Monaten März, April und Mai 2022 war die Anzahl der Flüchtlinge so hoch, dass die Kapazitäten der Erstaufnahmeeinrichtungen zur geordneten Aufnahme und Verteilung innerhalb des Freistaates Sachsen nicht ausreichten und Schutzsuchende den direkten Weg in den Landkreis suchten.

Neuankommende Geflüchtete aus der Ukraine haben sich vor diesem Hintergrund über die sächsischen Erstaufnahmeeinrichtungen zu registrieren. Anschließend werden die Personen durch die Landesdirektion nach dem sogenannten „Königsteiner Schlüssel“ auf andere Bundesländer beziehungsweise die kreisfreien Städte und Landkreise verteilt. Die Registrierung über die Erstaufnahmeeinrichtungen soll unter anderem dazu beitragen eine ausgewogene Verteilung der Geflüchteten sowie einen zügigen Übergang in den Leistungsbezug nach dem Sozialgesetzbuch II beziehungsweise Sozialgesetzbuch XII zu gewährleisten.

Der jeweilige Nachweis ist mit der Anmeldung per E-Mail an anmeldung-Ukraine@kreis-erz.de zu senden. Hinweise zur Anmeldung erhalten Sie unter: www.erzgebirgskreis.de/ukraine-hilfe.
Ist keine dieser Voraussetzungen erfüllt, ist eine Erstregistrierung in der Ausländerbehörde des Erzgebirgskreises nicht möglich. Um im Zuge des Schutzgesuchs zu einer geordneten Aufnahme und Erstregistrierung zu kommen, sind die betroffenen Personen angehalten sich in einer der nachstehenden Erstaufnahmeeinrichtungen zu melden:

  • Erstaufnahmeeinrichtung Chemnitz, Adalbert-Stifter-Weg 25, 09131 Chemnitz
  • Erstaufnahmeeinrichtung Leipzig, Außenstelle Mockau III, Graf-Zeppelin-Ring 6, 04356 Leipzig
  • Erstaufnahmeeinrichtung Dresden, Stauffenbergallee 2 b, 01099 Dresden

Zu beachten gilt ab sofort, dass die vorübergehende private Unterbringung im Landkreis, das Vorliegen eines Mietvertrages oder die Anmeldung beim zuständigen Einwohnermeldeamt keine ausreichenden Gründe für eine Erstregistrierung sind. Weiterhin gilt, dass gegenwärtig mit der Registrierung in der Erstaufnahmeeinrichtung die Weiterleitung beziehungsweise Verteilung in ein anderes Bundesland oder in einen anderen sächsischen Landkreis erfolgen kann.

Geldspenden bitte an:

Große Kreisstadt Zschopau: Erzgebirgssparkasse

IBAN: DE38 8705 4000 3202 0000 38

Stichwort: "Spende Ukraine" (für Spendenbescheinigung: bitte Adresse mit angeben)


Sach- und Kleiderspenden

Diese werden auf dem Petermannweg 5, 09405 Zschopau im Erdgeschoss entgegengenommen.

Öffnungszeiten:  Di.:    13:00 Uhr bis 14:30 Uhr

                           Fr.:     14:30 Uhr bis 17:00 Uhr


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