2. Online-Bürgersprechstunde - Radon - Messung und Schutzmaßnahmen

2. Online-Bürgersprechstunde - Radon-Messung und Schutzmaßnahmen

Informationsveranstaltung der Radonberatungsstelle mit Vortrag und offener Fragerunde

Wann?     Donnerstag, 28. April 2022, 17:00 bis 18:00 Uhr

Wie?        Online per Webex über das Beteiligungsportal: https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/smul/beteiligung/themen/1028506

Nutzen Sie auch die Möglichkeit Ihre Fragen vorab einzusenden: radonberatung@smekul.sachsen.de

 

Seit Juli 2017 gibt es in Deutschland das Strahlenschutzgesetz, in dem auch der Schutz vor dem natürlich vorkommenden radioaktiven Edelgas Radon verbindlich geregelt wird. Die Bundesländer haben zum 31.12.2020 Gebiete, in denen in einer beträchtlichen Anzahl von Gebäuden Überschreitungen des Referenzwertes von 300 Bq/m³ erwartet werden, nach § 121 StrlSchG als sogenannte Radonvorsorgebiete ausgewiesen. Die Stadt Zschopau zählt dabei mit als Vorsorgegebiet.

Die Messpflicht nach § 127 StrlSchG besteht für Innenräume mit Arbeitsplätzen in Keller- und Erdgeschossen in den ausgewiesenen Radonvorsorgegebieten. Alle Gebäudeeigentümer oder Betreiber von Betriebsstätten sind selbst für solche Messungen verantwortlich.

Grundsätzlich sind die Messungen durch den Arbeitsplatzverantwortlichen selbst durchführbar. In großen bzw. komplexen Gebäuden kann es erforderlich sein für die Auswahl der Messorte eine Radon-Fachkraft (z.B. Radon-Fachperson) hinzuzuziehen.

Die Messgeräte werden durch Sie bzw. die Fachkraft bei einer der vom Bundesamt für Strahlenschutz anerkannten Messstellen (http://www.bfs.de/DE/themen/ion/service/radon-messung/anerkennung/anerkennung_node.html) angefordert, Ihnen postalisch zugesandt und nach den Vorgaben der Messstelle in den Innenräumen mit Arbeitsplätzen ausgelegt. Nach der Messzeit von einem Jahr werden die Messgeräte zur Auswertung an die Messstelle zurückgeschickt und Sie erhalten einen Bericht mit den Ergebnissen. Die Preise der Passivmessgeräte für Langzeitmessungen (Exposimeter) variieren je nach Anbieter und Anzahl der Messgeräte im niedrigen zweistelligen Eurobereich (inkl. Auswertung).

Weitere Informationen zur Messung an Arbeitsplätzen finden sie auf folgenden Webseiten:

https://www.strahlenschutz.sachsen.de/was-ist-zu-tun-30750.html

https://www.strahlenschutz.sachsen.de/download/Tipps_fuer_die_Radonmessung.pdf

Hilfestellung bietet darüber hinaus der Leitfaden „Radon an Arbeitsplätzen in Innenräumen“ des Bundesamtes für Strahlenschutz https://doris.bfs.de/jspui/handle/urn:nbn:de:0221-2020120824227

Unterstützung bei den Messungen und Beratungsleistungen zur Umsetzung ggf. erforderlicher Maßnahmen können u.a. Radonfachleute anbieten. Eine entsprechende Liste ausgebildeter Radon-Fachpersonen findet man auf der Homepage: https://bau-bildung.de/radonfachzentrum-dresden.