Bitte beachten Sie:
• Das Betreten des Rathauses ist Besuchern nur mit einer Mund-Nasenbedeckung gestattet. Es ist der Mindestabstand im Wartebereich von 1,5 m zu anderen Besuchern und Bediensteten einzuhalten.
• Zur Kontaktnachverfolgung ist es notwendig, die Kontaktdaten aller Bürger, die das Rathaus betreten, durch den zuständigen Sachbearbeiter zu erfassen. Dies kann entweder mit dem nachfolgenden Erfassungsbogen durch die Bürger selbst oder mittels einer Liste, in die der Sachbearbeiter die Kontaktdaten einträgt, erfolgen. Beides ist am Ende eines Arbeitstages in einem verschlossenen Umschlag oder Behältnis aufzubewahren und nach 4 Wochen zu vernichten.
• Ein- und Ausgangstüren, die nicht automatisch öffnen und schließen, sind während der Öffnungszeiten grundsätzlich offen zu halten. In besonderen Situationen, wie z.B. Kälte oder andere ungünstige Witterungsbedingungen z. B. Zugluft, dürfen die Türen geschlossen gehalten werden. Die Türklinken werden regelmäßig desinfiziert.
• Besucher sollen durch den Treppeneingang in das Gebäude herein und durch den Tunneldurchgang aus dem Gebäude hinausgehen, ausgenommen Besucher mit Gehbehinderung und Besucher mit Kinderwagen.
• Im Eingangsbereich sind Desinfektionsmittel für die Besucher zum Gebrauch bereitgestellt.