Denkmalschutz

SOLAR- / PV-ANLAGEN IM DENKMALSCHUTZGEBIET

Mit der Änderung der Gestaltungs- und Nutzungssatzung hat die Stadt Zschopau Anfang des Jahres einen rechtlichen Rahmen geschaffen, um Solar- bzw. PV-Anlagen im Denkmalschutzgebiet "historische Altstadt" unter bestimmten Voraussetzungen zu genehmigen.

Doch keinesfalls ist der Bauherr dadurch von der generellen Antragspflicht befreit! Es besteht weiterhin die Notwendigkeit, das denkmalschutzrechtliche Verfahren zu durchlaufen.

Was ist also zu tun, wenn man eine Solar- oder PV-Anlage auf seinem Gebäude in der historischen Altstadt installieren möchte?

  1. Stellen Sie einen Antrag auf denkmalschutzrechtliche Genehmigung.

Zuständige  Behörde ist das Landratsamt Erzgebirgskreis

            Referat Denkmalschutz
           
Paulus-Jenisius-Straße 24
            09456 Annaberg-Buchholz

            Telefon:      03733 831 4100
               Fax:           03733 831 4130        
     Das Antragsformular finden Sie nach diesen Informationen.

  1. Fügen Sie dem Antrag bitte folgende Unterlagen bei:
  • Gebäudeansichten mit Fotomontage der beabsichtigten Anlage
  • Verlegeplan (maßstabsgerecht)
  • Angaben zur Anbringung auf dem Dach (Konstruktionsart, flach aufgesetzt?, dachintegriert?)
  • Datenblatt zu den beabsichtigten Modulen

Bei der Erstellung der Unterlagen ist Ihnen in der Regel Ihr beauftragter Fachbetrieb behilflich.