Allgemeines:
- Kommunale Bürgerbudgets sind Mittel, die den Landkreisen und Kreisfreien Städten zur Verfügung gestellt werden, um Projekte der Bürgerbeteiligung finanzieren zu können.
- Ziel der Förderung durch das kommunale Bürgerbudget ist die Unterstützung der Landkreise und Kreisfreien Städte bei der Umsetzung von kommunalen bzw. lokalen Projekten aus niederschwelligen bürgerschaftlichen Beteiligungsverfahren.
- Die Durchführung der Projekte erfolgt im Zusammenspiel mit der zuständigen Verwaltung.
- Gefördert werden Maßnahmen von Bürgern und Bürgerinnen des Freistaates Sachsen (ab 16 Jahren), die dazu geeignet sind, Projekte mit einem unmittelbaren Bezug zum eigenen Wohnort bzw. der eigenen Gemeinde umzusetzen und hierdurch das lokale Gemeinwesen zu stärken (Fachempfehlung gemäß § 7 SächsKomPauschVO für den Bereich bürgerschaftliches Engagement).
- Förderbeispiele: Anlegen von Streuobstwiesen, Blumenwiesen oder Kräutergärten, Bänke / Wanderwege, Beschilderung historischer Gebäude und Stadtgeschichtliches, Spielplatzgestaltung, Naturschutzprojekte, Kostüme für Umzüge, Nachbarschaftsprojekte, Mitfahrbank, Büchertauschtelefonzelle, Unterstellmöglichkeit für den Skatepark / Fahrräder, Zuschuss Dorf-, Gemeinde- oder Stadtteilfest, Grillstellen / Feuerstellen / Orts-Pyramide uvm.
Hinweis:
- Wie aus dieser Vorgabe ersichtlich, kann das Kommunale Bürgerbudget somit nicht mit dem Kommunalen Ehrenamtsbudget vermischt oder an anderer Stelle (wie bspw. dem Großen Regionalpreis ERZgeBÜRGER) angegliedert werden, da eine Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger stattgefunden haben muss. D. h. die Bürgerschaft muss in das Verfahren mit einbezogen werden. Auf Grund der im Verhältnis zu unserem Landkreis geringen Fördersumme (ca. 38.500,00 EUR) und des hohen bürokratischen Aufwands wurde von einer Verteilung an die Kommunen nach Einwohnerschlüssel (ca. 0,12 EUR pro EW) wie beim Kommunalen Ehrenamtsbudget oder geteilt durch alle 59 Kommunen (ca. 650,00 EUR pro Kommune) abgesehen.
Umsetzung im Erzgebirgskreis:
- Im Förderjahr 2023 werden im Erzgebirgskreis insgesamt 20 Projekte mit jeweils 2.000,00 EUR gefördert. Es sind keine Eigenmittel erforderlich, eine Förderung bis 100 Prozent ist möglich.
- Antragsberechtigt sind: Bürgerinnen und Bürger des Erzgebirgskreises, die das 16. Lebensjahr vollendet haben sowie Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege, örtliche Träger der freien Wohlfahrtspflege sowie Kirchengemeinden, Stiftungen und andere Verbände und Vereine, soweit sie als gemeinnützig anerkannt sind.
- Anträge auf Gewährung einer Zuwendung für das Haushaltsjahr 2023 sind im Zeitraum vom 01.06.2023 bis spätestens 30.06.2023 unter Verwendung des Online-Antragsformulars (unter https://mitdenken.sachsen.de/-WwvWNrTp) einzureichen.
- Zusätzlich zum Antragsformular ist eine kurze Stellungnahme der zuständigen Kommune einzureichen – ein formloser Dreizeiler ist selbstverständlich vollkommen ausreichend! Wir möchten damit erreichen, dass Sie von Beginn an in das Verfahren einbezogen werden und nach dessen Abschluss keine Projekte bewilligt wurden, die nicht im Einvernehmen mit der Kommune stehen.
- Das Ihnen zur Bürgermeisterkonferenz am 06.03.2023 vorgeschlagene landkreisweite Votingverfahren wird auf Grund technischer und finanzieller Hürden nicht umgesetzt.
- Auswahl und Bewilligung: Alle eingereichten Anträge werden auf Zulässigkeit und Förderfähigkeit geprüft. Eine Jury entscheidet über die Vergabe der Projektförderungen. Bei der Vergabe der Fördermittel achtet die Jury bei gleicher Eignung der Projekte auf eine gleichmäßige Verteilung innerhalb des Erzgebirgskreises. In die Bewertung fließen sowohl die Kreativität der Idee als auch der Innovationsgrad ein.
Weitere Informationen und Hinweise zur Antragstellung finden Sie unter:
BÜRGERBUDGET DES ERZGEBIRGSKREISES: 20 X 2.000 EURO – Ehrenamt im Erzgebirge