Zebrastreifen in der Innenstadt

Zwei „Zebrastreifen“ oder wie es korrekterweise heißt, Fußgängerüberwege, konnten am 11.05.2023 auf der Lange Straße und auf der Gartenstraße in Betrieb genommen werden. Nach langer Abstimmung mit dem Straßenbaulastträger dieser Staatsstraße (Landesamt für Straßenbau und Verkehr Niederlassung Zschopau) und einem ausführlichen Sicherheitsaudit konnten die Planungen aus dem Jahre 2016 nun endlich baulich umgesetzt und an die Verkehrsteilnehmer zur Nutzung freigegeben werden.

 

Was gilt für Fahrzeuge?

Fahrzeuge – ausgenommen Schienenfahrzeuge wie z. B. Trambahnen – müssen den oben genannten Verkehrsteilnehmern auf dem Zebrastreifen das Überqueren ermöglichen. Auto-, Motorrad- und auch Radfahrende müssen sich mit mäßiger Geschwindigkeit dem Überweg nähern und gegebenenfalls warten. Sie müssen anhalten, wenn zu erkennen ist, dass Fußgänger den Überweg erkennbar betreten wollen. Fußgänger, die am Bordstein eines Überweges stehend auf die Fahrbahn blicken, geben zu erkennen, dass sie die Fahrbahn überqueren wollen. Auto-, Motorrad- und Radfahrende müssen sogar damit rechnen, dass Fußgänger einige Meter vor und nach dem Überweg die Fahrbahn überqueren wollen und müssen deswegen die Umgebung beobachten. Ab Zeichen 350 darf nicht mehr überholt werden Ab dem Zeichen 350 (Fußgängerüberweg) darf nicht mehr überholt werden. Es ist verboten auf bzw. bis zu 5 Meter vor dem Zebrastreifen zu halten oder zu parken. Stockt der Verkehr, müssen Fahrzeuge vor dem Überweg halten.

 

Was gilt für Fußgänger?

Fußgänger dürfen nicht blindlings auf ihr Vorrecht vertrauen und müssen sich vergewissern, dass sie die Fahrbahn gefahrlos überqueren können. Bei starkem Verkehr müssen sie Fußgängerüberwege benutzen, selbst wenn der Überweg 40 bis 50 Meter entfernt ist. Radfahrer haben ihr Rad zu schieben.

 

Welche Bußgelder drohen?

Autofahrern droht ein Bußgeld von 80 Euro, wenn sie einen Berechtigten nicht den Zebrastreifen überqueren lassen. Fußgänger müssen den Überweg erkennbar benutzen wollen, was man im Zweifel immer annehmen sollte, wenn sich jemand zu Fuß einem Zebrastreifen nähert. Wenn Autofahrer an einem Fußgängerüberweg überholen wollen, droht ebenfalls ein Bußgeld von 80 Euro. Kommt eine Gefährdung hinzu, werden es 100 Euro. In all diesen Fällen wird ein Punkt in Flensburg fällig. (Quelle: www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-deutschland/zebrastreifen