August-Bebel-Oberschule
Aufgrund der Corona-Lage wurden über die Fördermaßnahme „Coronahilfe Schule“ 24 Notebooks angeschafft, die neben dem Schulbetrieb auch leihweise für Schülerinnen und Schüler zur Verfügung stehen. Hierdurch soll geholfen werden, das Home-Schooling, d. h. den Unterricht von zu Hause aus, auch für die Schülerinnen und Schüler zu ermöglichen, welche kein eigenes Gerät besitzen.
Zudem konnten über die Fördermaßnahme „DigitalPakt Schule“ mit Fertigstellung aller baulichen Voraussetzungen umfangreiche Beschaffungen zur Modernisierung der Technik realisiert werden. Neben der Installation entsprechender Netzwerktechnik samt W-LAN im gesamten Gebäude und eines neuen Servers wurden zudem bereits in 10 Klassenräumen sogenannte Smartboards, d.h. digitale Tafeln, angeschafft. Diese bieten alle erdenklichen Möglichkeiten der Präsentation (Internet, Kopplung von Notebooks und anderen Drittgeräten, Videos, Fotos usw.) und tragen so zur deutlichen Verbesserung bei der audiovisuellen Vermittlung von Lehrinhalten bei. Die Lehrkräfte wurden entsprechend geschult und arbeiten bereits mit der innovativen Technik.
Diese Maßnahmen werden gefördert aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages und werden mitfinanziert aus Steuermitteln auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes. (daneben mit Bild „Bildwortmarke Bundesregierung“ und „Landessignet Sachsen“)
Grundschule "August Bebel"
Zur Verwendung im Schulbetrieb als auch zur Unterstützung des Home-Schoolings, d.h. der Unterricht von zu Hause aus, wurden über die Fördermaßnahme „Coronahilfe Schule“ 25 Tablets sowie ein Notebook zur Steuerung dieser Geräte bereits am 04.09.2020 beauftragt. Aufgrund von massiven Lieferengpässen verzögert sich jedoch die Lieferung aus jetziger Sicht auf den 28.12.2020.
Die über die Fördermaßnahme „DigitalPakt Schule“ erfolgten Modernisierungen der Netzwerktechnik samt W-LAN im gesamten Schulgebäude und eines neuen Servers werden gegenwärtig für die Beschaffung der restlich vorgesehenen Technik-Erneuerung kostenseitig im Detail zusammengefasst. Im Anschluss hieran kann die Endbeschaffung erfolgen.
Diese Maßnahmen werden gefördert aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages und werden mitfinanziert aus Steuermitteln auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.