Förderung von privaten Ladestationen
Das BMVI hat am 06.10.2020 eine Förderung für private Ladestationen für Elektroautos an bestehenden Wohngebäuden vorgestellt.
Ab dem 24.11.2020 sind Anträge möglich, gefördert wird pauschal mit 900 Euro pro Ladepunkt. Der Investitionszuschuss kann bei der KfW beantragt werden, sofern die Gesamtkosten mindestens 900 Euro inklusive Netzanschluss und Elektroinstallationsarbeiten betragen. Bei mehreren Ladepunkten richtet sich die Höhe des Gesamtzuschusses nach den Gesamtkosten pro Ladepunkt. Die Ladestation muss über eine Normalladeleistung von 11kW pro Ladepunkt verfügen, intelligent und steuerbar sein, sowie zu 100 Prozent mit Strom aus erneuerbaren Energien betrieben werden.
Antragsberechtigt sind u.a. Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften und Bauträger.
Weitere Informationen finden sich im Merkblatt Ladestationen für Elektroautos – Wohngebäude. Eine Beispielrechnung zur Zuschusshöhe findet sich auf der Webseite der KfW