COVID_EX Projektantrag durch die Stadt Zschopau gestellt

Die Große Kreisstadt Zschopau beabsichtigt, dem eingereichten und bewilligten Pilotprojekt der Stadt Augustusburg (COVID_EX) beizutreten. Dies ist mit dem Bürgermeister der Stadt Augustusburg, Herrn Dirk Neubauer, abgestimmt. In den vergangenen Tagen haben wir uns mit der Stadt Augustusburg hinsichtlich des Projektes intensiv ausgetauscht.

Ziel des Projektes ist es, ab dem 12.04.2021 eine kontrollierte Öffnung des Einzelhandels sowie der Gastronomie und damit die Rückkehr zu einem Stück Normalität zu realisieren.

Grundlage dafür sind Schnelltests, welche als digitale oder analoge Eintrittskarte fungieren. Ein erster Schritt dahin ist das Testzentrum, welches ab 25.03.2021 in Zschopau seine Arbeit aufnimmt.Die Beantragung der Ausdehnung des Pilotprojektes für Zschopau auf Grundlage des Projektantrages der Stadt Augustusburg wurde gestern (24.03.2021) an Frau Staatsministerin Köpping versandt.
Danken möchten wir an dieser Stelle Herrn Dirk Neubauer und allen Beteiligten, für die diesem Projekt zugrundeliegende Vorarbeit.

OB Arne Sigmund zu dem eingereichten Projektantrag:
„Gern würden wir die Möglichkeiten dieses Modellprojektes nutzen, um unsere Innenstadt vor dem Ausbluten zu bewahren und den Gewerbetreibenden eine echte Perspektive zu geben. Was wir dringend brauchen ist eine verlässliche Öffnungsperspektive für alle Bürger*innen.“  

 

Zwischenstand: COVID_EX Projektantrag Stadt Zschopau weitergeleitet an Landkreis Erzgebirgskreis
Zschopau, 02.04.2021

Die Große Kreisstadt Zschopau beabsichtigt, dem eingereichten und bewilligten Pilotprojekt der Stadt Augustusburg (COVID_EX) beizutreten. Dies ist mit dem Bürgermeister der Stadt Augustusburg, Herrn Dirk Neubauer, abgestimmt. Am 24.03.2021  wurde der entsprechende Antrag durch die Stadt Zschopau beim Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt eingereicht. Am 31.03.2021 erhielt die Stadt Zschopau nun die Eingangsbestätigung zum Antrag und die Rückmeldung, dass der Antrag an den Landkreis Erzgebirgskreis zur Bearbeitung weitergeleitet wurde. Begründung hierfür ist, dass für den „Antrag auf Zulassung eines Modellprojektes […] das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt  nicht zuständig [ist]. Für die Zulassungen von Modellprojekten ist nach § 8g Satz 1 der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung (SächsCoronaSchVO) der jeweilige Landkreis oder die Kreisfreie Stadt zuständig. Die in § 8g Satz 2 SächsCoronaSchVO benannte Zustimmung der obersten Landesgesundheitsbehörde ist eine Zulassungsvoraussetzung, die vom zuständigen Landkreis oder der Kreisfreien Stadt im Rahmen des Zulassungsverfahrens eingeholt wird, nicht vom Antragsteller.“

Ziel des Projektes ist es, ab dem 12.04.2021 eine kontrollierte Öffnung des Einzelhandels sowie der Gastronomie und damit die Rückkehr zu einem Stück Normalität zu realisieren. Grundlage dafür sind Schnelltests, welche als digitale oder analoge Eintrittskarte fungieren. Ein erster Schritt dahin ist das Testzentrum, in welchem seit dem 25.03.2021 in Zschopau kostenfreie Schnelltests angeboten werden.

 

OB Arne Sigmund zu dem eingereichten Projektantrag:
„Gern würden wir die Möglichkeiten dieses Modellprojektes nutzen, um unsere Innenstadt vor dem Ausbluten zu bewahren und den Gewerbetreibenden eine echte Perspektive zu geben. Was wir dringend brauchen, ist eine verlässliche Öffnungsperspektive für alle Bürger*innen.“