Förderung von Projekten im Rahmen des Verfügungsfonds

Zweck des Fonds

Aus dem Verfügungsfonds können in sich abgeschlossene Maßnahmen (ohne Folgekosten) kurzfristig und unbürokratisch finanziell unterstützt werden.

Was wird gefördert?

Grundsätzlich sind Projekte und Maßnahmen aus den Bereichen Soziales, Kultur, Freizeit, Sport, Bildung, Ökologie sowie städtischer & öffentlicher Raum förderfähig. Die Mittel können zur Finanzierung von Sachkosten eingesetzt werden. Eine Förderung setzt voraus, dass die Kosten nicht anderweitig finanziell gedeckt werden können.

Was kann nicht gefördert werden? Maßnahmen zur Unterstützung des laufenden Geschäftsbetriebes sowie Personalkosten sind von der Förderung ausgeschlossen.

Wer kann eine Förderung beantragen?

Antragsteller können alle Bürgerinnen und Bürger, Initiativen, Vereine und Gewerbetreibende sein.

Höhe der Förderung

Die Förderung wird als Zuschuss bis zu 100% der Sachkosten gewährt. Eine Etat-Obergrenze für den Verfügungsfonds wird hierbei nicht festgelegt.

Antragsstellung

Die Antragsstellung erfolgt schriftlich. Die Antragsformulare sind bei der GSL Sachsen/ Thüringen erhältlich oder können auf der Internetseite www.zschopau.de heruntergeladen werden. Gerne helfen wir Ihnen bei der Antragstellung. Über die Anträge wird ein legitimiertes Gremium entschieden und dies im Sinne eines transparenten Vergabeverfahrens dokumentiert und kommuniziert.

Das Ergebnis wird dem Antragsteller mitgeteilt. Die Entscheidungskriterien sind:

• Aufwertung des Stadtbildes

• Förderung des bürgerschaftlichen Engagements

• Stärkung von nachbarschaftlichen Kontakten und des Zusammenlebens

• Stärkung des Images

• Erhöhung der Identifikation der Bewohner mit ihrer Stadt

• Belebung der Stadtkultur

• innovativer Charakter des Projektes

• Verbesserung des Zusammenlebens von Jung und Alt

• Nachhaltigkeit

Abrechnung / Dokumentation

Zur Abrechnung sind alle Ausgaben und Ein-nahmen, die Maßnahme betreffend, durch entsprechende Belege im Original (Quittungen, Rechnungen, Bankauszüge) nachzuweisen und durch eine kurze Dokumentation (Fotos, Bericht (Was war genau los? Wie viele Leute hat das Projekt erreicht?)) zu illustrieren. Erstattet werden die Kosten der Maßnahme, welche im Rahmen der Antragstellung zur Förderung aus Mitteln des Verfügungsfonds bewilligt worden sind.

Hinweis

Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung der Mittel aus dem Verfügungsfonds.

(Stand 25.02.2020)